Fahrradverordnung seit 1. Mai 2003
Seit 1. Mai 2003 müssen alle Radfahrer ihren "Drahtesel" sicherheitsgemäß ausstatten. Die Ausrüstung von Fahrrädern ist nicht Geschmacks- oder Trendsache, sondern unterliegt – zur eigenen Sicherheit – den Bestimmungen der Fahrradverordnung.
Vorgeschriebene Ausstattung
Seit 01. Mai 2003 muss jedes Fahrrad über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Glocke oder Hupe
- hellleuchtender weißer oder hellgelber Scheinwerfer und ein rotes Rücklicht (dieses darf auch ein Blinklicht sein!)
- weißer, nach vorne wirkender und roter, nach hinten wirkender Rückstrahler
- gelbe Pedal-Rückstrahler
- vier gelbe Speichenreflektoren
Laut dieser gesetzlichen Bestimmungen muss tagsüber keine Beleuchtungsanlage (Vorder- und Rücklicht) mitgeführt werden – dies gilt auch für Mountainbikes. Da das Fahren im Gelände boomt werden viele Mountainbiker:innen dazu verleitet auf der Straße weiterzufahren und dort bei Dämmerung oder gar Dunkelheit auf die zwingende Beleuchtung zu verzichten.