Fahrradverordnung seit 1. Mai 2003

 
Seit 1. Mai 2003 müssen alle Radfahrer ihren "Drahtesel" sicherheitsgemäß ausstatten. Die Ausrüstung von Fahrrädern ist nicht Geschmacks- oder Trendsache, sondern unterliegt – zur eigenen Sicherheit – den Bestimmungen der Fahrradverordnung.
 

Vorgeschriebene Ausstattung

 Seit 01. Mai 2003 muss jedes Fahrrad über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Glocke oder Hupe
  • hellleuchtender weißer oder hellgelber Scheinwerfer und ein rotes Rücklicht (dieses darf auch ein Blinklicht sein!)
  • weißer, nach vorne wirkender und roter, nach hinten wirkender Rückstrahler
  • gelbe Pedal-Rückstrahler
  • vier gelbe Speichenreflektoren

Laut dieser gesetzlichen Bestimmungen muss tagsüber keine Beleuchtungsanlage (Vorder- und Rücklicht) mitgeführt werden – dies gilt auch für Mountainbikes. Da das Fahren im Gelände boomt werden viele Mountainbiker:innen dazu verleitet auf der Straße weiterzufahren und dort bei Dämmerung oder gar Dunkelheit auf die zwingende Beleuchtung zu verzichten.